Solaranlagen sind durch große Paneele, Stromspeicher und den Wechselrichter immer mit hohen Anfangsinvestitionen verbunden. Nicht jeder konnte es sich so in der Vergangenheit leisten, selbst Strom zu produzieren. Doch mit einem Balkonkraftwerk wurde ein Mittelweg geschaffen, der all das erleichtern soll. Wir erklären die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen 2025.
Was ist ein Balkonkraftwerk und wo liegen seine Vorteile?
Das Balkonkraftwerk ist eine kompakte Solaranlage, welche dafür konzipiert wurde, auf einem Balkon, einer Terrasse oder einer anderen kleinen Fläche Platz zu finden. Es besteht in der Regel aus ein bis zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom (DC) in Wechselstrom (AC) umwandelt. Anschließend kann die Energie direkt im Haushaltskreislauf genutzt werden.
Eine solche Mini-Solaranlage kann direkt an die Steckdose angeschlossen werden und den Stromverbrauch eines Hauses reduzieren. Sie ermöglicht eine kostengünstige, dezentrale Stromerzeugung ohne das Erfordernis von großen Investitionen oder baulichen Genehmigungsverfahren. Neben der Anmeldung im Marktstammdatenregister gibt es kaum regulatorische Vorschriften, zudem wurden Balkonkraftwerke in den letzten Jahren immer günstiger.
Das neue Solarpaket I – welche Gesetzesänderungen treten für Balkonkraftwerke in Kraft?
Bereits im April 2024 trat mit dem Solarpaket I eine wichtige gesetzliche Änderung in Kraft, die den Betrieb und Ausbau von Photovoltaikanlagen erheblich fördern soll. Ziel der Bundesregierung ist es dabei, die Hürden zum Ausbau erneuerbarer Energien zu senken und die Anzahl der Balkonkraftwerke zu erhöhen.
Und die Maßnahmen zeigen Wirkung: Die Anzahl der Balkonkraftwerke hat sich im Jahr 2024 in Deutschland beinahe verdoppelt. Zum Jahresende zählte das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur über 780.000 dieser kleinen Solaranlagen. Zusammen erreichten diese eine installierte Leistung von knapp 0,7 Gigawatt. Das liegt unter anderem an den folgenden Erleichterungen, welche die Bundesregierung beschlossen hat.
Höhere Leistung pro Anlage
Die alte Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke lag bis Ende 2023 bei 600 Watt. Bereits bei dieser installierten Leistung lohnen sich die kleinen Paneele, dennoch hat die Erhöhung auf 800 Watt die Anlagen noch attraktiver gemacht. Beim Kauf sollten Interessenten darauf achten, dass die Anlage diese Maximalleistung auch wirklich erreichen kann. Damit die Ausgangsleistung des Wechselrichters von 800 Watt erreicht werden kann, dürfen die Paneele zusammen eine Leistung von 2000 Watt haben.
Vereinfachung der Anmeldung
Wer vor 2025 ein Balkonkraftwerk in Betrieb genommen hat, der musste dieses beim Netzbetreiber anmelden, da Strom in das Netz eingespeist wurde. Diese Vorschrift fällt nun weg und es reicht eine einfache Anmeldung im Marktstammdatenregister aus. Diese braucht online nur wenige Klicks und erspart Käufern lästige Bürokratie und unnötigen Zeitaufwand.
Schuko-Stecker und Stromzähler
Mittlerweile ist es gesetzlich erlaubt, dass bei allen Balkonkraftwerken ein herkömmlicher Haushaltsstecker genutzt werden kann, um den Strom in das eigene Netz einzuspeisen. Hierdurch können auch Laien problemlos von den Vorteilen einer Solaranlage profitieren, da eine komplexe Verdrahtung nicht mehr erforderlich ist. Zudem gibt es keine Pflicht mehr für Zähler am Balkonkraftwerk. Auch wenn ein alter Stecker genutzt wird, der durch den zugeführten Strom rückwärts läuft, darf die Anlage in Betrieb genommen werden. Es reicht aus, den Stecker kurz nach der Anmeldung durch den Netzbetreiber austauschen zu lassen.
Kaum Einschränkungen durch Vermieter und Standort
Heute sind die Regelungen für den Standort eines Balkonkraftwerks deutlich weniger streng und es ist auf den meisten Flächen möglich, kleine Paneele zu installieren. Das Solarpaket I hat beispielsweise auch den Weg dafür freigemacht, dass Mini-Solaranlagen auf Garagen und Nebengebäuden montiert werden dürfen. Vermieter dürfen Balkonkraftwerke heute nicht mehr ohne weiteres verbieten, dies ist nur in Einzelfällen und mit einer sehr guten Begründung möglich (beispielsweise dann, wenn die Barrierefreiheit durch die Paneele nicht mehr gegeben wäre).
Tipp: Bald könnte das Solarpaket II im Bundestag beschlossen werden, welches weitere Erleichterungen im privaten Bereich bringt. Ein genaues Datum steht hierfür jedoch noch nicht fest.